Zahnärztekammer Nordrhein warnt vor Kooperationen mit Aligner-Start-ups
30.08.2021

Zahnärztekammer Nordrhein warnt vor Kooperationen mit Aligner-Start-ups

Zahnärztekammer Nordrhein warnt vor Kooperationen mit Aligner-Start-ups

Gewerbliche Unternehmen bieten Behandlungen mit unsichtbaren Zahnschienen (Aligner) an. Das Angebot richtet sich an Menschen, die sich für eine meist kosmetische Zahnkorrektur interessieren, hierfür aber wenig Geld und Zeit aufwenden möchten. Zunächst erfolgte das Angebot ohne Einbindung niedergelassener Zahnärzte. Nun werden niedergelassene Zahnärzte über Anstellungs- oder Kooperationsverträge in die Behandlung einbezogen, allerdings zumeist ohne Übernahme der Behandlungsverantwortung. Die niedergelassenen Zahnärzte erhoffen sich dadurch einen Marketingvorteil für die eigene Praxis.


Die Zahnärztekammer Nordrhein warnt vor der Verletzung von Berufspflichten, wie die der freien und gewissenhaften Berufsausübung und das Fremdwerbeverbot. Eine strafrechtliche Relevanz im Hinblick auf den Korruptionstatbestand des § 299a StGB werde geprüft.


Der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages führte am 17.05.2021 eine öffentliche Anhörung zu diesem Thema durch, deren Inhalte unter dem Titel „Zahnmediziner warnen vor Fernbehandlungen“ abrufbar sind (www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/834056-834056).


Das Verbot, als gewerbliches Unternehmen (zahn-)heilkundliche Leistungen anzubieten (auch wenn Ärzte bzw. Zahnärzte Leistungen ausführen), lässt sich nur mittelbar den Berufsordnungen und den Heilberufegesetzen der Länder entnehmen, deren Adressaten Ärzte und Zahnärzte sind. Es gibt kein Gesetz, das gewerblichen Unternehmen das Anbieten von (zahn-)heilkundlichen Leistungen verbietet und unter Strafe stellt. Die Zahnärzte- und Ärztekammern haben nicht die Möglichkeit, direkt auf die Unternehmen zuzugreifen, sondern können nur Berufsrechtsverstöße der „zuarbeitenden“ Ärzte und Zahnärzte ahnden.


Wir raten jedem Zahnarzt oder Arzt, überprüfen zu lassen, ob eine Kooperation mit einem gewerblichen Unternehmen berufs-, wettbewerbs-, oder strafrechtliche Konsequenzen hat. Auch die steuerlichen Konsequenzen sollten bedacht werden.


Unternehmen und Investoren beraten wir zu der Fragestellung, wie auf dem deutschen Gesundheitsmarkt langfristig und ohne Risiken Leistungen im Gesundheitssektor angeboten und durchgeführt werden dürfen (Compliance Gesundheitsrecht).

Dr. Caterina Wehage

Rechtsanwältin