Telematikinfrastruktur – Finanzierung für Apotheken geregelt
26.04.2019

Telematikinfrastruktur – Finanzierung für Apotheken geregelt

Telematikinfrastruktur – Finanzierung für Apotheken geregelt

Der Deutsche Apotheker Verband (DAV) und der GKV-Spitzenverband haben sich auf eine Finanzierungsvereinbarung zum Anschluss der Apotheken an die Telematikinfrastruktur (TI) geeinigt. Danach gibt es für die Erstausstattung mit einem Konnektor und zwei Kartenterminals eine Bezuschussung i.H.v. 1.362,00 €. Die mit dem Installations- und Schulungsaufwand verbundenen Ausfallzeiten im Offizinbetrieb werden mit 1.280,00 € vergütet. Für den elektronischen Heilberufsausweis gibt es eine Betriebskostenpauschale in i.H.v. 449 € und für die Apotheken-Smartcard 378,15 €.


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HFBP besser.beraten

Dr. Robert Schenk

Rechtsanwalt