Quereinstieg in die Allgemeinmedizin - verkürzte Weiterbildungszeit
11.07.2017

Quereinstieg in die Allgemeinmedizin - verkürzte Weiterbildungszeit

Quereinstieg in die Allgemeinmedizin - verkürzte Weiterbildungszeit

Der bevorstehende Hausärztemangel ist in aller Munde. Um etwas dagegen zu tun, hat die Bundesärztekammer nunmehr die Möglichkeit zum Quereinstieg in die Allgemeinmedizin geschaffen.


Damit können sich Fachärzte mit abgeschlossener Weiterbildung in einem Fach der unmittelbaren Patientenversorgung (Anästhesiologie, Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Humangenetik, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Neurologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Strahlentherapie, Urologie) nach zwei Jahren zusätzlicher Weiterbildung in der Allgemeinmedizin zur Facharztprüfung Allgemeinmedizin anmelden, um sich anschließend niederzulassen.


Für die bundeseinheitliche Umsetzung des Quereinstiegs in die Allgemeinmedizin hat die Bundesärztekammer im Wesentlichen folgende Empfehlungen herausgegeben:


  • Für die Zulassung zur Prüfung zum Facharzt für Allgemeinmedizin erhalten Kammerangehörige, die eine Facharztbezeichnung aus einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung gemäß (Muster-) Weiterbildungsordnung führen dürfen, 18 bis 36 Monate Weiterbildungszeit auf die stationäre Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin angerechnet.
  • Die 24 Monate Weiterbildung in der allgemeinmedizinischen Praxis sind beim Quereinstieg verpflichtend abzuleisten.
  • Voraussetzung für die Zulassung zur Facharztprüfung ist der Nachweis des Erwerbs aller in den Weiterbildungsrichtlinien vorgesehenen Weiterbildungsinhalten, sowie Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Anzuerkennen sind dabei Theoriekurse, welche die Weiterbildungsinhalte abdecken.
  • Obligatorisch für Quereinsteiger ist weiterhin die 80-stündige Kurs-Weiterbildung in Psychosomatischer Grundversorgung.

Vorgesehen ist, dass die Landesärztekammer Quereinsteiger unterstützt, sich möglichst frühzeitig einen erfahrenen Hausarzt als Mentor bzw. Weiterbildungsbefugten zu suchen. Die Weiterbildungszeiten, die ein Quereinsteiger absolviert, um die Anerkennung im Gebiet Allgemeinmedizin zu erwerben, sind über das Förderprogramm zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung förderfähig.


Diesen Artikel können Sie sich als pdf downloaden und ausdrucken.