Der bevorstehende Hausärztemangel ist in aller Munde. Um etwas dagegen zu tun, hat die Bundesärztekammer nunmehr die Möglichkeit zum Quereinstieg in die Allgemeinmedizin geschaffen.
Damit können sich Fachärzte mit abgeschlossener Weiterbildung in einem Fach der unmittelbaren Patientenversorgung (Anästhesiologie, Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Humangenetik, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Neurologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Strahlentherapie, Urologie) nach zwei Jahren zusätzlicher Weiterbildung in der Allgemeinmedizin zur Facharztprüfung Allgemeinmedizin anmelden, um sich anschließend niederzulassen.
Für die bundeseinheitliche Umsetzung des Quereinstiegs in die Allgemeinmedizin hat die Bundesärztekammer im Wesentlichen folgende Empfehlungen herausgegeben:
Vorgesehen ist, dass die Landesärztekammer Quereinsteiger unterstützt, sich möglichst frühzeitig einen erfahrenen Hausarzt als Mentor bzw. Weiterbildungsbefugten zu suchen. Die Weiterbildungszeiten, die ein Quereinsteiger absolviert, um die Anerkennung im Gebiet Allgemeinmedizin zu erwerben, sind über das Förderprogramm zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung förderfähig.
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