Neue ASV-Indikation: Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen (CED)
11.01.2021

Neue ASV-Indikation: Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen (CED)

Neue ASV-Indikation: Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen (CED)

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) stellt ein spezielles Versorgungsangebot für Patientinnen und Patienten dar, die unter komplexen, schwer therapierbaren Erkrankungen leiden. Die Behandlung erfolgt innerhalb eines spezialisierten Teams von Ärztinnen und Ärzten verschiedener Fachrichtungen, die sektorenübergreifend die engmaschige Betreuung der Patientinnen und Patienten übernehmen und die weiteren Behandlungsschritte gemeinsam koordinieren und festlegen.


Zu diesen bestimmten Krankheiten, welche in § 116b Abs. 1 SGB V benannt sind, zählen neben Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen wie onkologische sowie rheumatologische Erkrankungen auch seltene Erkrankungen wie Mukoviszidose und Hämophilie – die chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen zählten bisher nicht dazu. Dies soll sich nunmehr ändern. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat von seiner Befugnis Gebrauch gemacht und - auf Antrag der Patientenvertretung - im Juli diesen Jahres die Aufnahme der Indikation „Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen (CED)“ in den Katalog jener Erkrankungen, die im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung therapiert werden können, beschlossen.


Als Grund für die Aufnahme der chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen, zu deren Hauptformen Morbus Crohn und Colitis ulcerosa zählen, wurde u. a. angeführt, dass es sich bei diesen Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen um komplexe Multiorganerkrankungen handle, die spezielle Anforderungen an Diagnostik und Therapie stellen.


Durch die geplante Aufnahme dieser Krankheitsbilder in den ASV-Katalog und dem damit verbundenen Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Behandlung soll die derzeit bestehende Versorgungslücke jene Erkrankungen betreffend geschlossen werden.


Nunmehr ist es am Unterausschuss „Ambulante spezialfachärztliche Versorgung“, die Details der Versorgung innerhalb der neuen Anlage zur ASV-Richtlinie festzulegen. Zu konkretisieren ist neben dem Behandlungsumfang auch die Struktur- und Prozessqualität, welche insbesondere die personellen Anforderungen an das interdisziplinäre ASV-Team umfasst.


Gerne beraten wir Sie zu Fragen rund um diesen speziellen Themenkomplex ASV und unterstützen Sie dabei, jene sektorenverbindende Versorgungsstruktur in Ihrer Region gemeinsam mit Ihnen und Ihren fachärztlichen Kollegen aufzubauen.

Ann-Kathrin Pfeifer

Rechtsanwältin