Gesundheitsuntersuchung nach GOP 01732 EBM angepasst
02.08.2019

Gesundheitsuntersuchung nach GOP 01732 EBM angepasst

Gesundheitsuntersuchung nach GOP 01732 EBM angepasst

Die Richtlinie über die Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten (Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie) wurde am 19.07.2018 geändert und durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger sind diese Änderungen zum 25.10.2018 in Kraft getreten. Der Bewertungsausschuss hat am 29.03.2019 sodann die Änderungen mit Wirkung zum 01.04.2019 umgesetzt.


Die wichtigste Änderung besteht darin, dass nunmehr ein einmaliger Check-up für Versicherte zwischen dem vollendeten 18. und dem vollendeten 35. Lebensjahr möglich ist. Ab dem vollendeten 35. Lebensjahr besteht alle drei – und nicht wie bisher alle zwei – Jahre ein Anspruch auf die Untersuchung. Diesbezüglich wurde nun eine Übergangsregelung für Versicherte geschaffen, bei denen 2017 eine Gesundheitsuntersuchung durchgeführt wurde. Sofern die Wiederholungsuntersuchung bereits für das Quartal II/2019 oder III/2019 terminiert ist, muss keine Verschiebung um ein Jahr erfolgen. Wurde sie erst in 2018 erbracht, kann die nächste Gesundheitsuntersuchung erst 2021 durchgeführt werden.


Auch die Inhalte der Gesundheitsuntersuchung wurden angepasst. So wird zukünftig der Impfstatus überprüft und der Patient zum Nachimpfen motiviert. Ferner werden im Rahmen der Anamnese onkologische Krankheiten unter besonderer Berücksichtigung einer familiären Belastung, z. B. durch Brust-, Darmkrebs und malignes Melanom, berücksichtigt, um auf weitere Untersuchungen aus der Krebsfrüherkennungsrichtlinie hinzuweisen. Auch das kardiovaskuläre Risiko unter Verwendung von Risikoscores findet Berücksichtigung, sofern aufgrund der Anamnese entsprechende Anhaltspunkte vorliegen.


Die Laboruntersuchung beinhaltet für Versicherte ab Vollendung des 18. Lebensjahres bis zum Ende des 35. Lebensjahres bei einem entsprechenden Risikoprofil das Lipidprofil (Gesamtcholesterin, LDL-Cholesterin, HDL-Cholesterin, Triglyceride), abzurechnen nach GOP 32882 EBM, sowie die Nüchternplasmaglucose, abzurechnen nach GOP 32881 EBM. Bei Versicherten ab Vollendung des 35. Lebensjahres sind zudem Untersuchungen aus dem Urin auf Eiweiß, Glucose, Erythrozyten, Leukozyten und Nitrit (Harnstreifentest), abzurechnen nach GOP 32033 EBM, beinhaltet.


Zukünftig werden die Ergebnisse ausschließlich in der Patientenakte dokumentiert. Das Muster 30 entfällt.


Die GOP 01732 EBM ist mit 320 Punkten bewertet, entsprechend unter Berücksichtigung des aktuellen Orientierungspunktwertes mit 34,63 Euro, und fällt mit 22 Minuten in das Tages- und Quartalsprofil.