Fallwerterhöhungen in RLV und QZV aufgrund von Praxisbesonderheiten
04.01.2019

Fallwerterhöhungen in RLV und QZV aufgrund von Praxisbesonderheiten

Fallwerterhöhungen in RLV und QZV aufgrund von Praxisbesonderheiten

Zum 01.04.2018 ist ein neuer Honorarverteilungsmaßstab der KV Hessen in Kraft getreten. Eine der wichtigsten Neuerungen besteht in der Regelung zur Gewährung von Sonderregelungen zu den Regelleistungsvolumina und qualifikationsgebundenen Zusatzvolumina. Darin heißt es, dass der Vorstand der KV Hessen im Hinblick auf die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung von einer Abstaffelung in Ausnahmefällen und auf Antrag bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens ganz oder teilweise absehen und in begründeten Fällen Sonderregelungen beschließen kann. Dies gilt insbesondere für Fallwerterhöhungen aufgrund von Praxisbesonderheiten.


Zum 01.04.2018 ist ein neuer Honorarverteilungsmaßstab der KV Hessen in Kraft getreten. Eine der wichtigsten Neuerungen besteht in der Regelung zur Gewährung von Sonderregelungen zu den Regelleistungsvolumina und qualifikationsgebundenen Zusatzvolumina. Darin heißt es, dass der Vorstand der KV Hessen im Hinblick auf die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung von einer Abstaffelung in Ausnahmefällen und auf Antrag bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens ganz oder teilweise absehen und in begründeten Fällen Sonderregelungen beschließen kann. Dies gilt insbesondere für Fallwerterhöhungen aufgrund von Praxisbesonderheiten.


Voraussetzung für die Gewährung einer Fallwerterhöhung ist, dass im RLV der individuelle Fallwert den RLV-Fallwert der Fachgruppe um mindestens 20 % überschreitet; im QZV muss die zugewiesene Obergrenze um mindestens 20 % überschritten werden. Weiterhin muss der Leistungsanteil für die Praxisbesonderheit mindestens 20 % der Honoraranforderung betragen.


Allerdings gilt dies nur noch im Verwaltungsverfahren. Das bedeutet, dass ein Antrag auf Gewährung einer Fallwerterhöhung nur solange möglich ist, bis der Honorarbescheid für das entsprechende Quartal erlassen wird.