Eilmeldung: Warnung vor der „Datenschutzauskunft-Zentrale“
04.10.2018

Eilmeldung: Warnung vor der „Datenschutzauskunft-Zentrale“

Eilmeldung: Warnung vor der „Datenschutzauskunft-Zentrale“

Seit Anfang dieser Woche versucht ein dubioses Unternehmen mittels Faxnachrichten an Apotheker die Empfänger des Faxes zum Abschluss eines teuren Abonnements zu bewegen. In den Aufforderungsschreiben werden die Unternehmen aufgefordert, Angaben über das eigene Unternehmen zu machen und ein beigefügtes Formular zum Datenschutz zu unterzeichnen. Das Fax erweckt den Eindruck, es stamme von einer offiziellen Datenschutzbehörde; diese existiert allerdings nicht! Vielmehr handelt es sich um eine Betrugsmasche.


Die Landesbeauftragten für Datenschutz weisen darauf hin, dass Unternehmer als Verantwortliche zwar nachweisen müssen, dass sie die Vorschriften der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) einhalten. Hierfür ist jedoch ein Vertragsabschluss mit der „DAZ“ nicht erforderlich. Im Kleingedruckten findet sich der Hinweis, dass mit Unterzeichnung ein Vertrag über ein „Basisdatenschutzpaket“ zustande kommt, das mit einem Preis von knapp 500,00 € jährlich zu Buche schlägt.


Bitte ignorieren Sie diese Schreiben.


Für den Fall, dass Sie das Formular bereits unterschrieben haben, suchen Sie einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl auf.

Dr. Robert Schenk

Rechtsanwalt