Der Ehevertrag - Jede dritte Ehe scheitert!

Der Ehevertrag - Jede dritte Ehe scheitert!

Der Ehevertrag - Jede dritte Ehe scheitert!

 Treffen Sie in guten Zeiten vernünftige Regelungen für eine mögliche Trennung im Rahmen eines Ehevertrages.


Eheverträge müssen notariell beurkundet werden und sollten vor Eheschließung geschlossen werden. Allerdings ist auch während der Ehe jederzeit der Abschluss eines Ehevertrages möglich; die zeitlich letzte, aber auch schlechteste Möglichkeit ist die Scheidungsfolgenvereinbarung.


 Eheverträge sind jedenfalls für :


-      Doppelverdiener-Ehen ohne Kinder,

-      wenn ein Ehepartner vermögender ist als der andere,

-      wenn beide Ehepartner im fortgeschrittenen Lebensalter sind, bereits verheiratet waren und Kinder haben,

-      bei sog. Unternehmer-Ehen oder Ehen mit Selbständigen, insbesondere Ärzten

-      und bei Ehepartnern, die verschiedene Nationalitäten haben,


im Grunde ein Muss. Allerdings sind auch für alle anderen Personenkreise Eheverträge sinnvoll, da hier einvernehmlich zu allen Lebensbereichen vor der Scheidung Regelungen getroffen werden können. Wesentliche Inhalte des Ehevertrages sind Regelungen zum Vermögen, wie z. B. Immobilienbesitz, Geschäftsanteile, Praxen, Betriebe etc., sowie zur Höhe und Länge von Unterhaltszahlungen, und Regelungen zum Versorgungsausgleich/ zur Rente.


Der Ehevertrag erspart im Ernstfall Geld, Zeit und Nerven für langjährige Gerichtsverfahren und Sachverständigengutachten. 


Fazit: besser. beraten. (lassen)!



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