Bank- und Kapitalmarktrecht: Ein dynamisches Beratungsgebiet

Bank- und Kapitalmarktrecht: Ein dynamisches Beratungsgebiet

Bank- und Kapitalmarktrecht: Ein dynamisches Beratungsgebiet

HFBP berät und vertritt seine Mandanten u. a. in allen Angelegenheiten rund um das Bank- und Kapitalmarktrecht. Aber was ist hierunter überhaupt zu verstehen? Welche konkreten Beratungsfelder unterfallen dieser Materie? Diese Fragen sollen im Nachfolgenden beantwortet werden. 


Unter das Bankrecht fallen die Rechtsverhältnisse zwischen den Kreditinstituten als solche, aber auch die Rechtsverhältnisse mit ihren Kunden. Außerdem befasst sich das Bankrecht mit den für den Banksektor zuständigen staatlichen Institutionen, insbesondere der Bankenaufsicht (= Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin). Sucht man eine Definition des Bankrechts, so lässt sich dieses als die Summe aller Regelungen, die für einzelne Bankgeschäfte gelten, und solcher Regelungen, die das Bankgewerbe als Institution betreffen, zusammenfassen. 


Demgegenüber umfasst das Kapitalmarktrecht die rechtlichen Fragestellungen der Betätigungsmöglichkeiten am Finanzmarkt. Das Kapitalmarktrecht lässt sich daher als die Summe der Normen, mit welchen die Organisation der Kapitalmärkte, der auf sie bezogenen Tätigkeiten und das marktbezogene Verhalten der Marktteilnehmer geregelt werden, definieren. 


HFBP berät Sie u. a. zu Fragestellungen rund um Verbraucherdarlehensverträge, Widerruf, Bausparverträge, Scheck- und Wechselansprüche oder auch dem klassischen Girokonto. Aber auch in Spezialbereichen bietet HFBP seinen Mandanten eine umfassende Betreuung und Beratung, wie z. B. im Bereich von Vermögensanlagen (z. B. Nachrangdarlehen, Genussrechte, Gesellschaftsanteile, partiarische Darlehen, Namensschuldverschreibungen) nebst deren Vertragsgestaltung oder die Erstellung von Verkaufsprospekten zu Vermögensanlagen nach dem Vermögenanlagengesetz (VermAnlG). 


Auch wenn die Bereiche des Bank- und Kapitalmarktrechts einem ständigen Wandel infolge gesetzgeberischer Anpassungen unterworfen sind, bieten Ihnen für sämtliche Fragestellungen zu und im Zusammenhang mit diesem Beratungsgebiet, die Rechtsanwälte Kay Schulz und Carsten Dormehl eine kompetente Beratung und Betreuung.



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