Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen. Erfolgreich bewerben.
21.02.2020

Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen. Erfolgreich bewerben.

Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen. Erfolgreich bewerben.

Der Landesausschuss prüft regelmäßig den regionalen Versorgungsgrad in der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung. In vielen Gebieten wird eine Überversorgung festgestellt. Der Zulassungsbezirk wird dann für weitere Zulassungen gesperrt. Ärzte, die sich niederlassen und gesetzlich versicherte Patienten behandeln wollen, können eine Zulassung in diesem Fall nur über einen Praxiskauf (und die damit verbundene Nachfolgezulassung), einen begründeten Sonderbedarf oder das sog. Jobsharing erlangen.


Manchmal kommt der Landesausschuss aber auch zu dem Ergebnis, dass eine Überversorgung nicht mehr besteht. Die Zulassungssperre wird dann aber nicht vollständig aufgehoben. Vielmehr entscheidet der Landesausschuss dann, wie viele Zulassungen erfolgen dürfen, bis für die Arztgruppe wieder Überversorgung eingetreten ist. Man nennt dies auch partielle Entsperrung. Die partiell entsperrten Sitze werden von der Kassenärztlichen Vereinigung veröffentlicht. Innerhalb einer Bewerbungsfrist kann sich jeder Arzt oder Psychotherapeut auf einen Sitz seiner Fachgruppe bewerben. Auch die Bewerbung mit einem Angestellten zur Erweiterung der eigenen Praxis ist möglich. Der Zulassungsausschuss entscheidet dann, welcher Bewerber die Zulassung erhält. Er hat dabei folgende Kriterien zu berücksichtigen:


  • Berufliche Eignung
  • Approbationsalter und Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit
  • bestmögliche Versorgung der Versicherten im Hinblick auf die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes
  • Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten
  • Dauer der Eintragung in die Warteliste
  • Belange von Menschen mit Behinderungen beim Zugang zur Versorgung.


Daneben können auch andere Kriterien berücksichtigt werden. Zur Bedeutung und Relevanz von Auswahlkriterien in Zulassungsverfahren gibt es bereits zahlreiche Gerichtsurteile. Das Verfahren muss nach rechtsstaatlichen Grundsätzen ablaufen. Wir empfehlen, die eigene Bewerbung gut vorzubereiten und zu begründen. Jeder Bewerber hat das Recht, vom Zulassungsausschuss alle relevanten Informationen zu erhalten und gehört zu werden. Wir begleiten unsere Mandanten in allen Zulassungsverfahren und treten für ihre Interessen ein.


Dr. Caterina Wehage

Rechtsanwältin