Arbeitsunfähigkeit via WhatsApp
25.01.2019

Arbeitsunfähigkeit via WhatsApp

Arbeitsunfähigkeit via WhatsApp

Ein Hamburger Start-up-Unternehmen ermöglicht seit wenigen Tagen die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) ohne persönlichen Arztbesuch via Whatsapp. Zurzeit werden AU-Bescheinigungen von einer Ärztin aus Schleswig-Holstein ausgestellt, da dort die entsprechenden berufsrechtlichen Regelungen dies wohl am ehesten zulassen. Die Ärztekammer Schleswig-Holstein beurteilt dieses Geschäftsmodell als kritisch.


Hintergrund dieser Geschäftspraxis ist der Beschluss des letzten Deutschen Ärztetages in Erfurt, mit dem das in der Musterberufsordnung geregelte Fernbehandlungsverbot gelockert werden sollte. Danach können – sofern die Änderung in der jeweiligen Berufsordnung eines Bundeslandes umgesetzt wurde - ausschließliche Beratungen oder Behandlungen über Kommunikationsmedien im Einzelfall erlaubt sein, wenn dies ärztlich vertretbar, die erforderliche ärztliche Sorgfalt gewahrt ist und die Patientin oder der Patient über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wurde.


Die Delegierten auf dem Deutschen Ärztetag haben sich gegen die AU-Bescheinigung per Telemedizin ausgesprochen. Gleichwohl hat dies nicht ausdrücklich in der Deutschen Musterberufsordnung Niederschlag gefunden. Es bleibt damit abzuwarten, wie die einzelnen Regelungen in den Berufsordnungen der Länder ausgestaltet werden und wie die jeweiligen Landesärtzekammern dieses Verhalten rechtlich einordnen.


Haben Sie Fragen zur AU via WhatsApp oder andere Fragen zur Telemedizin, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.


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Dr. Robert Schenk

Rechtsanwalt