Ärzte

Rundum versorgt mit einem Netzwerk an Spezialisten

Wie so oft im Leben muss man sich an bestimmten Scheidepunkten entscheiden – so auch im Medizinrecht. Wir stehen mit unserem Sachverstand und unserem Herz auf Seiten der Ärzte.

In einem Haftpflichtprozess lehnen wir die Vertretung der Patientenseite ab und verweisen an kompetente Kollegen; bei Selektivverträgen verhandeln wir auf Seiten der Ärzte. Wir kümmern uns um alle Belange Ihrer Praxis, angefangen von der Praxisübernahme und dem Zulassungsverfahren über berufsrechtliche Fragen bis hin zu Honorarstreitigkeiten gegenüber der KV. Wir stehen für eine Praxisoptimierung zur Verfügung und zur Beratung und Umsetzung von Kooperationsstrukturen, z. B. der Bildung einer Gemeinschaftspraxis oder wie sie neudeutsch heißt, einer Berufsausübungsgemeinschaft. Wir kümmern uns um notwendige Kooperationen mit Krankenhäusern und beraten Sie in Fragen des Marketings und der Öffentlichkeitsarbeit. Auch jenseits vom klassischen Medizinrecht sind wir mit unserer Steuerberatung für Sie da und können Ihr Konzept zur Bildung eines Ärztehauses auch baurechtlich unterstützen und Ihnen bei der Vermittlung der Finanzierung behilflich sein. Am Ende Ihrer Laufbahn stehen wir Ihnen mit der Begleitung Ihrer Praxisübergabe und der Regelung Ihrer erbrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung.

Wir stehen auf Seiten der Leistungserbringer, auch der Krankenhäuser – denn was wäre ein Krankenhaus ohne Ärzte?