Verwaltungsrecht
Von den Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Staat
Das Verwaltungsrecht stellt eine der fachanwaltlichen Spezialitäten der Kanzlei dar. Mandanten begleiten wir in allen Fragen des öffentlichen Bauordnungs- und Bauplanungsrechts. Das Anwaltsteam begleitet private und gewerbliche Bauherren im Baugenehmigungsverfahren und bei der Überprüfung von genehmigten und ungenehmigten Bauten auf dem Nachbargrundstück wie in Fragen von Grenzabständen. Grundstückseigentümer werden oft von unerwarteten Kosten und deren Höhe überrascht, nicht nur beim Kauf eines unbebauten Grundstücks in einem Neubaugebiet, sondern selbst nach vielen Jahren des Wohnens im neuen Eigenheim. Gründe sind, dass entweder die Straße dann erst endgültig fertiggestellt oder aber erneuert wird beziehungsweise verbessert werden muss und die Gemeinde dann erneut Beiträge erhebt. Die Kanzlei ist erster Ansprechpartner im Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht einschließlich des Kommunalabgabenrechts.
Auch Lehrer, Polizisten und andere Staatsbeamte erhalten in der Kanzlei Hilfe. Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist im Dezernat Verwaltungsrecht das Beamten- und Besoldungsrecht einschließlich der Beamtenversorgung und insbesondere die Überprüfung von Stellenbesetzungs- und Beförderungsentscheidungen (sog. Konkurrentenklagen) aber auch die Begleitung in Disziplinarverfahren.
Im Bereich des öffentlichen Dienstrechts (TVöD) vertritt und unterstützt die Kanzlei öffentliche Arbeitgeber bei der Umsetzung von Personalplanungs-, Personallenkungs- und Personalstrukturmaßnahmen und gibt Hilfe für Angestellte im öffentlichen Dienst. Unser Anwaltsteam weiß, wie schwer es für Betroffene ist, sich im Dickicht tarifrechtlicher Ansprüche, Pflichten und Normen auch unter Berücksichtigung europarechtlicher Einflüsse zurechtzufinden.
Besondere Bedeutung haben im Dezernat Verwaltungsrecht sogenannte Studienplatzklagen bekommen, weil deren Zahl stark zugenommen hat. Angehende Studenten vertreten wir in diesen Eilverfahren zur Erlangung des “Wunschstudienplatzes” trotz Ablehnung durch Überpüfung der Studienplatzkapazitätsberechnungen der Universitäten einschließlich der Anträge auf außerkapazitäre Zuteilung von Studienplätzen im gewünschten Studiengang.