Verkehrszivilrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

Sicher durch den Verkehrsdschungel mit unserer soliden Expertise

Der Verkehr auf unseren Straßen wird immer unübersichtlicher. Das Verkehrsrecht zunehmend komplizierter. Gut, wenn Sie einen Ansprechpartner haben, der sich darauf spezialisiert hat und sich bestens damit auskennt. Unsere Leistung in dem Bereich des Verkehrsrechts umfasst insbesondere die Abwicklung von Verkehrsunfällen sowie die Vertretung in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen.

Im Falle eines Unfalls erhalten Sie eine detaillierte und kompetente Beratung über Ihre Ansprüche. Dazu gehören überwiegend die außergerichtliche und bei Bedarf die gerichtliche Geltendmachung von Schadenersatz, Schmerzensgeld und Behandlungskosten. Auch für andere Fälle sind wir gerne da: Ist etwa ein Verkehrsunfall unverschuldet gewesen, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts übernehmen. Wir empfehlen deshalb, frühzeitig einen Anwalt mit der Wahrnehmung der eigenen Interessen zu betrauen.

Eine effektive Durchsetzung Ihrer Interessen erfolgt weiterhin auf dem Gebiet des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts. Dieses Fachgebiet betrifft im Wesentlichen Bußgeldbescheide – mit und ohne Fahrverbot – wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Einhaltung eines zu geringen Abstandes oder Missachtung einer roten Ampel.

Eine Vertretung im Verkehrsstrafrecht ist ebenfalls möglich. Hierunter fallen Delikte im Straßenverkehr, z.B. gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Vollrausch oder Verkehrsunfallflucht.

Wir bringen Sie sicher an Ihr Ziel.