Mietrecht
Es geht um Ihre vier Wände
Für den Nutzer gewerblicher Räumlichkeiten ist der Mietvertrag einer der wesentlichen Verträge der weiteren unternehmerischen Entwicklung. Gerade im Gewerbemietrecht sind klare Regelungen zum Nutzungszweck mit entsprechenden Dynamisierungsregelungen bei Erweiterungen des betrieblichen Tätigkeitsfeldes von maximaler Wichtigkeit. In Zeiten der Forderung nach maximaler Kooperationsbereitschaft gelten diese Grundsätze insbesondere für die Angehörigen der Gesundheitsberufe und damit für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker. Insbesondere für Praxen, welche in Ärztehäuser einziehen, sind Regelungen für die Aufnahme fachübergreifender Kollegen, unter Berücksichtigung der gegebenen Konkurrenz, Schutz- und Wettbewerbsregelungen von großer Bedeutung. Mietverträge über Gewerberaum haben regelmäßig Laufzeiten von über einem Jahr und sollen mit Optionsrechten ausgestattet werden. Hierbei sind Formerfordernisse zu beachten. Damit ist der Abschluss des Mietvertrags auch Teil der strategischen Überlegungen eines Betriebes, einer Praxis oder einer Apotheke. Verschiedenste Berufsgruppen, insbesondere die Angehörigen der Heilberufe sollten aus eigenem Interesse darauf achten, dass für sie wichtige Regelungsinhalte, wie z. B. die Aufnahme weiterer Partner, die Praxisnachfolge oder die Umwandlung der Praxis z. B. in eine überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft im Mietvertrag bereits berücksichtigt wurden. Immobilieninhaber, Entwickler von Ärztezentren und letztlich Vermieter haben o. g. Aufgabenstellungen mit umgekehrten Vorzeichen zu beachten und benötigen für eine nachhaltige Vermietung umfassende Informationen über die Bedürfnisse der angestrebten Zielmieter. Um künftige Streitigkeiten zu vermeiden, sind konzeptionelle Überlegungen bei der Vermietung der Spezialimmobilien von außerordentlicher Wichtigkeit. Die Kanzlei begleitet Gewerbemietverträge von der Verhandlung, über die Konzeption und Ausfertigung bis hin zur Überwachung von Fristen. Darüber hinaus sind wir erster Ansprechpartner bei Streitigkeiten aus entsprechenden Verträgen, insbesondere auch zur Vermeidung prozessualer Auseinandersetzungen. Darüber hinaus vertreten unsere Mietrechtler auch in allen Fragen des privaten Mietrechts sowohl Hauseigentümer, Vermieter, wie auch Mieter. In Kooperation mit spezialisierten Mietrechtskanzleien begleiten wir Betroffene, insbesondere auch bei Fragen rund um die Nebenkostenabrechnung, sowohl im privaten, wie auch im gewerblichen Mietrecht.