Werberecht

Mar­ke­ting und damit ins­be­son­dere Wer­bung und Öffent­lich­keits­ar­beit sind bereits heute von ent­schei­den­der Bedeu­tung für den unter­neh­me­ri­schen Erfolg der Akteure im Gesund­heits­we­sen. Wäh­rend Fach­arzt­pra­xen ges­tern noch auf Zuwei­sungs­struk­tu­ren ange­wie­sen waren, besteht seit der Libe­ra­li­sie­rung des Ärzt­li­chen Wer­be­rechts die Mög­lich­keit, Pati­en­ten­ströme durch kom­mu­ni­ka­tive Maß­nah­men direkt in Pra­xen zu len­ken.

Von beson­de­rer Bedeu­tung ist dabei die Frage der Posi­tio­nie­rung des jewei­li­gen Unter­neh­mens oder der Pra­xis bzw. des Kran­ken­hau­ses. Aber auch gewünschte Koope­ra­ti­ons­vor­ha­ben kön­nen durch ziel­ge­rich­tete kom­mu­ni­ka­tive Maß­nah­men unter­stützt wer­den. Gemein­sam mit Mar­ke­ting­spe­zia­lis­ten kon­zi­pie­ren wir für zukunfts­ori­en­tierte Man­dan­ten berufs-, heilmittelwerbe-, und wett­be­werbs­recht­lich zuläs­sige Wer­be­kon­zepte und ver­tei­di­gen unsere Man­dan­ten gegen Wett­be­wer­ber, Wett­be­werbs­zen­tra­len und Kam­mern.