Werberecht
Marketing und damit insbesondere Werbung und Öffentlichkeitsarbeit sind bereits heute von entscheidender Bedeutung für den unternehmerischen Erfolg der Akteure im Gesundheitswesen. Während Facharztpraxen gestern noch auf Zuweisungsstrukturen angewiesen waren, besteht seit der Liberalisierung des Ärztlichen Werberechts die Möglichkeit, Patientenströme durch kommunikative Maßnahmen direkt in Praxen zu lenken.
Von besonderer Bedeutung ist dabei die Frage der Positionierung des jeweiligen Unternehmens oder der Praxis bzw. des Krankenhauses. Aber auch gewünschte Kooperationsvorhaben können durch zielgerichtete kommunikative Maßnahmen unterstützt werden. Gemeinsam mit Marketingspezialisten konzipieren wir für zukunftsorientierte Mandanten berufs-, heilmittelwerbe-, und wettbewerbsrechtlich zulässige Werbekonzepte und verteidigen unsere Mandanten gegen Wettbewerber, Wettbewerbszentralen und Kammern.