Neue Versorgungsstrukturen
In den guten alten Zeiten hat die KV mit den Krankenkassen die vertragsärztliche Gesamtvergütung ausgehandelt; der Vertragsarzt musste die Folgen eines solchen Kollektivvertrages hinnehmen, ob er wollte oder nicht. Zwischenzeitlich gibt es eine Menge von Möglichkeiten, die es den einzelnen Leistungserbringern erlauben, Direktverträge mit den Krankenkassen abzuschließen, sogenannte Selektivverträge. Beispiele hierfür sind die Integrierte Versorgung oder die Hausarztzentrierte Versorgung. Mit dem Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes zum 01.01.2012 besteht für niedergelassene Vertragsärzte, Medizinische Versorgungszentren, ermächtigte Ärzte und Krankenhäuser die Möglichkeit, an der ambulanten spezialärztlichen Versorgung teilzunehmen. Wir helfen unseren Mandanten – den Leistungserbringern – bei der Konzeptionierung derartiger Versorgungsstrukturen, bei der Vertragsverhandlung, bei der Ausgestaltung der Verträge und insbesondere in Kooperation mit der dbp MediConsult auch bei der Umsetzung und Abrechnung derartiger Strukturen.