Honorare und Steuern

Unser Anwalts­team wird fach­kun­dig von einem Stab ehe­mals KV-angestellter Abrech­nungs­spe­zia­lis­ten unter­stützt. Unab­hän­gig von der Ver­tre­tung in Hono­rar­strei­tig­kei­ten und -regres­sen ist für unsere ärzt­li­chen Steu­er­man­date die Prü­fung der Hono­r­ar­be­scheide auf sach­li­che, rech­ne­ri­sche Rich­tig­keit obli­ga­to­risch. Selbst­ver­ständ­lich bie­ten wir dar­über hin­aus die klas­si­schen Dienst­leis­tun­gen einer moder­nen Steu­er­be­ra­tung vom Jah­res­ab­schluss und der Steu­er­er­klä­rung unse­rer Man­dan­ten, der Buch­hal­tung bis hin zur Abwick­lung der Löhne. Dar­über hin­aus ver­ste­hen wir eine aktu­elle Steu­er­be­ra­tung aber als effi­zi­en­tes Controlling- und Inkas­so­in­stru­ment.

Unsere Man­dan­ten erle­ben eine vor­aus­schau­ende Finan­zie­rungs­be­ra­tung und auf Wunsch die Über­wa­chung der Ter­mine ihrer Dau­er­schuld­ver­hält­nisse. Dies alles erfolgt unter Berück­sich­ti­gung der per­sön­li­chen Bedürfnis- und Lebens­si­tua­tion, die im Fokus unse­rer Bera­tung steht.