Medizinrecht
Zukunftsorientierte Konzepte brauchen kompetente Berater!
Wir beraten im Schwerpunkt Unternehmer im Gesundheitsmarkt und damit insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Krankenhäuser. Rund um Ihre Praxis beraten wir Sie bereits im Rahmen der Existenzgründung ganzheitlich mit unserem Fachanwaltsteam, also von Anbeginn an!
Bei der Suche Ihrer Wunschpraxis und der Auswahl der Richtigen sind wir Ihr Partner. Auf dem Weg in die eigene Praxis prüfen wir alle Verträge – vom Praxisübernahmevertrag, Mietvertrag, Kreditvertrag, Versicherungsvertrag bis hin zu den Anstellungsverträgen Ihrer Mitarbeiter. So schaffen wir Sicherheit, weil die rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen!
Ihre Praxen begleiten wir auch bei der Ergebnisoptimierung und dem weiteren Wachstum. In Fragen der Kooperation, ob ambulant oder sektorenübergreifend, finden Sie in uns juristische Ansprechpartner mit unternehmerischem Weitblick. Ihre Interessen vertreten wir hierbei bei der Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft, einer Praxisgemeinschaft oder dem Abschluss eines Konsiliararztvertrages.
Der Verkauf Ihres Lebenswerks wird unsererseits nicht nur strategisch vorbereitet, sondern auch ergebnisorientiert “schlüsselfertig abgewickelt”. Wir begleiten damit auch Ihren Ausstieg aus der Selbstständigkeit in rechtlicher Hinsicht und helfen beim Finden des geeigneten Übernehmers.
Kurzum: Wir bieten Lösungen im Gesundheitsmarkt!
Kooperationen
- Krankenhaus und Arzt
- Berufsausübungsgemeinschaft
- Praxisgemeinschaft
- MVZ und Ärztehäuser
- Jobsharing/Anstellung von Ärzten
Neue Versorgungsstrukturen
- Integrierte Versorgung
- Hausarztzentrierte Versorgung
- Besondere Versorgungsaufträge
Praxisübernahme/-gründung
- Praxisübernahmeverträge
- Zulassungsverfahren
- Marketing, Werbung und Berufsrecht