Bank- und Kapitalmarktrecht
Wenn´s ums Geld geht – oder die Bank bzw. die Sparkasse
Mit jahrzehntelanger Erfahrung vertritt das Fachanwaltsteam der Kanzlei in allen Fragen der Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere rund um Fragen der AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) der Banken und Sparkassen und des Bankvertragsrechts. Die Kanzlei prüft Kreditverträge und die Sicherung von Darlehen, ist kompetent in Fragen der Drittsicherheiten wie Bürgschaften, Grundschuldbestellungen und sonstige Mithaftungsübernahmen naher Angehöriger des Kreditnehmers. Die Kanzlei prüft die Wirksamkeit solcher Vereinbarungen im Lichte der Rechtsprechung des BGH zur krassen wirtschaftlichen Überforderung der Drittsicherungsgeber und in Fällen der Sicherheitenverwertung. Die Anwälte sind Ansprechpartner in Fragen des Zahlungsverkehrs, insbesondere bei Überweisungs-, Lastschrift- und Scheckverkehr – der Überprüfung der Haftung bei auftretenden Problemen wegen Fehlern oder Irrtümern, sowie des Electronic-/Internet-Bankings.
Die Spezialisten der Kanzlei klären Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung und -beratung durch Banken, der Haftung bzw. Fehlervermeidung, einschließlich des Wertpapierhandels und des Investmentgeschäfts, insbesondere der Fonds-Beteiligungen aller Art.