studierte Rechtswissenschaften an der ältesten Universität Deutschlands, der Karl-Ruprechts-Universität zu Heidelberg. Bereits während ihres Referendariats arbeitete sie in einer renommierten, auf das Medizinrecht spezialisierten Kanzlei in Dortmund. Dort bearbeitete Rechtsanwältin Schuster Fälle aus dem gesamten Gebiet des Medizinrechts, insbesondere aus dem Arzthaftungs- und Gesellschaftsrecht. Dabei entwickelte Frau Schuster besonderes Interesse für das Medizinrecht als anwaltliches Querschnittsfach und begann ihren Tätigkeitsschwerpunkt auf die umfassende Beratung von Ärzten, Zahnärzten, MVZ, Krankenhäuser und sonstigen medizinischen Leistungserbringern zu legen.
Nach ihrer juristischen Ausbildung war Frau Schuster zunächst in einer auf das Arzthaftungsrecht spezialisierten Kanzlei in Neuss tätig. Hier konnte sie wichtige Berufserfahrungen sammeln. Daneben entschied sie sich für ein Weiterbildungsstudium an dem Institut für Rechtsfragen der Medizin der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Dort erwarb sie den akademischen Titel des „Legum Magistra bzw. Master of Laws im Medizinrecht“ (LL.M.). Die Masterarbeitsthese stützte sich auf die Prüfung der Zulässigkeit bestimmter gesellschaftsvertraglicher Klauseln anhand des damaligen Stands der Literatur und Rechtsprechung. Überdies hat Frau Schuster erfolgreich an Lehrgängen zum Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse für die Erlangung der Fachanwaltsbezeichnung Medizinrecht teilgenommen.
Im Anschluss an das Weiterbildungsstudium wechselte Frau Schuster in eine Medizinrechtskanzlei nach Bad Homburg v.d.H. und betreute Mandanten in allen medizin- und wirtschaftsrechtlichen Belangen. Ihre Schwerpunkte lagen im Bereich des Vertragsarztrechts, des Gesellschafts- sowie des Arbeitsrechts für Heilberufe.
Seit Oktober 2011 ist Frau Schuster Rechtsanwältin des Anwaltsteams der Kanzlei für Medizinrecht Dr. Hahne, Fritz, Bechtler & Partner.
Der beste Weg, die Zukunft vorauszusagen, ist, sie zu gestalten.