Kay Schulz

Kay Schulz

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

wurde 1958 in Bre­men gebo­ren. Er absol­vierte sein Stu­dium der Rechts­wis­sen­schaf­ten an der Justus-Liebig-Universität in Gie­ßen.

Er ist seit 1988 zuge­las­se­ner Rechts­an­walt und seit 1992 Fach­an­walt für Ver­wal­tungs­recht.

Seine Schwer­punkte lie­gen im Bereich der Bera­tung bei Ver­trags­ge­stal­tun­gen aller Art, in der Füh­rung von Zivil- und Ver­wal­tungs­pro­zes­sen, bei­spiels­weise wegen Bau­män­geln, Bau­ge­neh­mi­gun­gen, Erschließungs- und Aus­bau­bei­trä­gen und Kom­mu­nal­ab­ga­ben, sowie im Beam­ten­recht, z.B. bei der Über­prü­fung von Beför­de­rungs­ent­schei­dun­gen. Dane­ben ist er spe­zia­li­siert auf Bank- und Kapi­tal­markt­recht.

Er ist Grün­dungs­mit­glied der ARGE Ver­wal­tungs­recht in Hes­sen und Mit­glied der ARGE Bau- und Archi­tek­ten­recht im DAV.

Zudem orga­ni­siert er gemein­sam mit Rich­tern des Ver­wal­tungs­ge­richts Gie­ßen und im Ver­wal­tungs­recht spe­zia­li­sier­ten Rechts­an­wäl­ten der Region den sog. Qua­li­täts­zir­kel, der der Ver­bes­se­rung der Zusam­men­ar­beit zwi­schen Rich­tern und Rechts­an­wäl­ten die­nen soll.

Dar­über hin­aus ist er seit vie­len Jah­ren Mit­glied des Vor­stands der Rechts­an­walts­kam­mer Frank­furt am Main.

Wer aufhört, besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein. (Philip Rosenthal, Unternehmer, 1916).

 

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